AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artecc GmbH

 

Geltung der Bedingungen:

alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Bestellers / Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Angebot und Vertragsschluss:

unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtlichBestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenanreden. Technische und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Preise:

soweit nicht anders angegeben halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise, 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich ab Werk netto, ohne Verpackung. Soweit unsere Vorlieferanten eine Preiserhöhung oder eine preiserhöhende Qualitätsänderung vornehmen, behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor.

Liefer- und Leistungsverzögerungen:

die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen u.a. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unter-Lieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert ist der Besteller / Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller / Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite.

Formen und Werkzeuge:

Formen, Werkzeuge und andere Vorrichtungen die zur Ausführung des Auftrages bei uns angefertigt wurden, bleiben solange unser Eigentum, bis die dafür entstehenden Kosten gesondert vom jeweils weitergehenden Auftrag bezahlt sind. Werden nur anteilige Kosten für Formen / Werkzeuge/ Vorrichtungen berechnet, verbleibt das Eigentum an Formen / Werkzeuge / Vorrichtungen bei uns. Werden Formen / Werkzeuge/ Vorrichtungen nach Unterlagen des Besteller / Käufers gefertigt, ist dieser für die Richtigkeit der darin enthaltenen zeichnerischen Darstellungen, Abmessungen und Zahlen verantwortlich. Werden Formen / Werkzeuge / Vorrichtungen vom Besteller / Käufer gestellt, so ist er verpflichtet, sie auf ihre Eignung und Fehlerfreiheit zu prüfen. Etwa sich aus mangelnder Eignung oder Fehlern ergebenden mangelhafte Lieferungen und Leistungen berechtigen den Besteller / Käufer nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten. Er ist vielmehr verpflichtet, diese Lieferungen und Leistungen abzunehmen und den vereinbarten Preis dafür zu zahlen. Der Besteller / Käufer haftet dafür, dass bei den vorgelegten Unterlagen zur Herstellung von Formen / Werkzeugen / Vorrichtungen oder bei Vorlage von fertigen Werkzeugen / Formen / Vorrichtungen Schutzrichter Dritter nicht verletzt wird.

Gefahrübergang:

die Gefahr geht auf den Besteller / Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller / Käufer über.

Gewährleistung:

Beanstandungen offensichtlicher Fehler betreffend insbesondere Zahl der Stücke, Güte der Ware u.a. müssen sofort, aber spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Spätere Beanstandungen dieser Art erkennen wir nicht an. Bei begründeten Beanstandungen vorstehender Art oder bei begründeten Beanstandungen nicht offensichtlicher Fehler leisten wir innerhalb einer 6-monatigen Verjährungsfrist, gerechnet ab Empfang der Ware, kostenlosen Ersatz bei Nachweis fehlerhaften Materials, fehlerhafter Konstruktion oder bei Gütemängeln. Eine mangelhafte Teillieferung wird durch eine mangelfreie ersetzt. Ersatz erfolgt nur gegen Rückgabe der mangelhaften Stücke. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, statt der Ersatzleistung den Mangel an den Liefergegenständen oder Teilen zu beseitigen. Dem Besteller / Käufer wird bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder der Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Besteller / Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Hand verändert wurde, oder wenn unsachgemäße Behandlungen zu einem Mangel an dem Liefergegenstand geführt haben. Ebenso wird keine Garantieleistung übernommen für Schadensfälle, die auf natürlichen Verschleiß, Fahrlässigkeit, nicht sachgemäße Arbeit beim Ein- und Zusammenbau oder unsachgemäße Betriebsweise zurückzuführen sind. Beanstandete Gegenstände sind uns Porto- oder frachtfrei einzusenden, damit in unserem Hause überprüft werden kann, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. Durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder erneuert. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Allgemeine Konstruktionsänderungen oder Verbesserungen, die vor der Lieferung vorgenommen wurden, berechtigen nicht zu Beanstandung oder Mängelrügen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Für Mangelfolgeschäden haften wir nur soweit eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorliegt und zwar summenmäßig beschränkt bis zur Höhe des Fakturenwertes der letzten Lieferung bzw. Teillieferung an den Besteller / Käufer, zu der die mangelhaften Teile gehören.

Eigentumsvorbehalt:

bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller / Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers / Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Abrechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller / Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller / Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsweise entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) trifft der Besteller / Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller / Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen, auf Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller / Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller / Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers / Käufers –insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers / Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Zahlung:

soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers / Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wechsel werden nur nach besonderer vorheriger Vereinbarung angenommen. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach deren Einlösung als Zahlung. Kommt der Besteller / Käufer mit der Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer vorherigen Stundung, sofort fällig. Dies gilt auch wenn wir Wechsel und Schecks hereingenommen haben. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Besteller / Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:

für diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Kontaktadresse

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Im Loh 12
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Tel. +49-7366-924468
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Rotäckerweg 35
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